Aufruf 2020

Den Naziaufmarsch in Remagen verhindern

Antifaschismus heißt, rechte Netzwerke aufzubrechen – In Polizei, Justiz und überall!

Auch in diesem Jahr wollen die Neonazis – wie bereits in den letzten 11 Jahren – im November ihr nationalsozialistisches Heldengedenken in Remagen abhalten. Wie seit einigen Jahren, findet ihr Aufmarsch am Samstag vor dem „Volkstrauertag“ statt – also am 14.11. 2020.
 
Mit der geschichtsrevisionistischen Dimension dieser Veranstaltung – also der Umdeutung von NS-Täter*innen zu Opfern – haben wir uns bereits intensiv auseinandergesetzt und dabei dargestellt, dass Geschichtsrevisionismus in der Gesellschaft tief verankert ist. (S. Opfermythos „Rheinwiesenlager“, 2016). Auch zeigen wir jedes Jahr auf, dass die in Remagen marschierenden Neonazis führende Teile rechtsterroristischer Netzwerke sind. (S. Rechtsterrorismus bekämpfen, 2015) Dieses Jahr wollen wir den Fokus auf einen besonderen Teil rechter Netzwerke legen – nämlich rechte, rassistische und antisemitische Netzwerke in staatlichen Organen wie Polizei, Geheimdiensten und Militär. Wir wollen auf die Kontinuitäten des Rechtsterrorismus eingehen und zeigen, dass die Sichtverengung von Sicherheitsbehörden und Justiz auf rechten Terror eine lange Vorgeschichte hat. Denn auch Polizeiarbeit aufgrund rassistischer Annahmen (sog. „Racial Profiling“) gehört genau so zur Geschichte der deutschen Polizei wie ihre kontinuierliche Verstrickung in den historischen und neuen Nationalsozialismus. Die gesellschaftlichen Ursachen für den Umgang der Polizei mit Rassismus und Faschismus hängen genau so eng mit dem Geschichtsrevisionismus zu Begründung des Neonaziaufmarschs in Remagen zusammen, wie auch das Verhalten von Verfassungsschutz und Polizei gegenüber der Neonaziszene des mittlerweile aufgelösten Aktionsbüro Mittelrhein (ABM).
 
Rechte Strukturen in der Polizei – Kritk unerwünscht
Dass in den letzten Monaten immer wieder Chatgruppen aufflogen, in denen Polizist*innen ihre faschistische Gesinnung offenbarten, schockiert kritische Beobachter*innen und Antifaschist*innen zwar, überrascht sind sie darüber allerdings nicht. Die Verstrickungen und der Umgang von Polizei und Verfassungsschutz mit dem NSU zeigten bereits auf, dass Sicherheitsbehörden und deren politische Verantwortliche zum einen unfähig bzw. unwillens sind, rechten Terrorismus zu erkennen und zum anderen einige Beamt*innen tief in diesen verstrickt sind. Auch die in der Polizei Essen aufgeflogene Chatgruppe war für Antifaschist*innen keine Überraschung. Anzeichen hatte es genug gegeben, die auch dem NRW Innenministerium aufgefallen sein sollten: 2018 ein Foto von Polizisten mit Neonazis, immer wieder Menschen mit (scheinbarem) Migrationshintergrund, die von der Polizei rassistisch beleidigt u.o. körperlich schwer misshandelt wurden. Häufige Begründung der beteiligten Polizist*innen war dabei der vermeintliche kriminelle Hintergrund der Betroffenen bzw. deren angebliche Zugehörigkeit zu vermeintlichen „Familienclans“. In den meisten Fällen folgten diese „Begründungen“ keinen belastbaren Anhaltspunkten, sondern offenbarten viel mehr, dass rassistische Annahmen der Polizist*innen ausschlagebend für deren Verhalten sind. All dies sind aber keine Betriebsunfälle, sondern folgen aus den Strukturen der Polizei; konkret zum Beispiel aus der polizeilichen Anleitung zur Bekämpfung vermeintlicher „Clans“. Dass diese Rassismus verstärkt, bestätigt NRWs Innenminister Reul selber: „Ich bin mir bewusst, dass die Gefahr besteht, ausländerfeindliche Ressentiments zu bedienen und ganze Familien in Sippenhaft zu nehmen. Das stimmt, das ist das Problem. Aber die Chancen sind größer als die Risiken.
 
Berechtigte Kritik an rassistischer Polizeigewalt und rechten Strukturen in der Polizei wird hingegen systematisch unterbunden und verleugnet. In Essen folgten Anzeigen auf Kritk an Racial Profiling. Unterstützung bei der Vertuschung von strukturellem Rassismus durch das Abschmettern von Kritik bekommt die Polizei aus den Innenministerien und der Deutschen Polizeigewerkschaft, indem zum einen sprachlich überzogene Gefahrensituationen erzeugt werden und zum anderen Kritik an der Polizei als Angriff auf den Rechtsstaat deligitimiert wird.  Mit diesem Handeln verhindern sie damit nicht nur aktiv die Enttarnung von rechten Netzwerken und strukturellem Rassismus in der Polizei, sondern auch die Aufklärung unrechtmäßiger Gewalt durch die Polizei – im Polizeijargon heißt das Strafvereitelung.
 
Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend: latente Angstzustände, Angst vor der Polizei und das Gefühl, scheinbar nicht zur deutschen Gesellschaft zu gehören. Dazu kommt die Erfahrung, vor der Polizei rechtlos zu sein. Diese Erfahrung wird dadurch aufrecht erhalten, dass das ihnen zugefügte Unrecht von anderen Polizist*innen gedeckt und von politischer Seite geleugnet wird und am Ende straffrei bleibt. Denn wenn Anzeigen gegen Polizist*innen gestellt werden, führen diese in der Regel zu Gegenanzeigen und haben häufig strafrechtliche Konsequenzen. Nicht selten endet Rassismus mit dem Tod. Die bundesweiten Recherchen der Kampagne „Death in Custody“ ermittelten bislang 179 Todesfälle von Menschen im Gewahrsam der Polizei zwischen 1990 und 2020, bei der Rassismus als Ursache nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ermordung Oury Jallohs in einer Polizeistation in Dessau 2005 oder der ungeklärte Tod von Amed Ahmad in der Justizvollzugsanstalt Kleve 2018, der dort über Monate aufgrund einer angeblichen „Verwechslung“ einsaß, sind somit keine Einzelfälle.
 
Die Kontinuität rassistischer Polizeiarbeit – Ein historischer Exkurs
Die Kontrolle und Disziplinierung von scheinbar Fremden und vermeintlichen gesellschaftlichen Außenseiter*innen war zudem schon immer Aufgabe der Polizei. Bereits im deutschen Kaiserreich begann die Polizei, Sinti*ze und Rom*nja, sowie andere Menschen, denen eine ähnliche Lebensweise unterstellt wurde – Obdachlose und Vagabund*innen – systematisch zu erfassen. Diese Praxis wurde auch in der Weimarer Republik fortgesetzt. In der zur Polizei gehörenden „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerwesen erfassten dafür abgestellte Polizist*innen Sinti*ze und Rom*nja und andere Außenseiter*innen mit Fotos und Fingerabdrücken. Auf der Basis dieser gesammelten Daten wurden im NS tausende Menschen inhaftiert, deportiert und ab 1943 im sog. „Zigeunerlager Auschwitz“ industriell ermordet. Die systematische Erfassung von Sinti*ze und Rom*nja beziehungsweise von Außenseiter*innen endete aber nicht 1945 mit dem Ende des NS. Ihre Kontinuität wurde erst 1977 mit der Auflösung ihrer 1946 eingerichteten Nachfolgeinstitution, der später dem bayrischen LKA unterstellten „Zigeunerstelle“, beendet. Die Rolle der deutschen Polizei in der NS-Vernichtungspolitik wurde im Nachkriegsdeutschland weder thematisiert noch aufgearbeitet. Im Gegenteil: Der Polizei wurde der „Persilschein“ ausgestellt, indem ihre Beteiligung im NS schlicht geleugnet wurde. Denn Nazis durfte es nach 1945 weder in der Polizei noch in der Gesellschaft geben. Die Beteiligung aller staatlicher Institutionen und großer Teile der Deutschen an den NS-Verbrechen wurden aktiv aus dem kollektiven Gedächnis der deutschen Gesellschaft gedrängt. Es brauchte Jahrzehnte, diese Verleugnung und Verdrängung aufzuklären und aufzubrechen. Die Aufarbeitung der Rolle der Polizei im NS beginnt gerade erst.
 
Nazis darf es nicht geben – Die Folgen der Verdrängung
Die Verdrängung und Verleugnung von Nazis hat in diesem Land eine lange Kontinuität und führt regelmäßig zur Verschleierung und Verharmlosung rechter Terrornetzwerke – insbesondere aus Angst um das Ansehen Deutschlands im Ausland. Der heute wenig bekannte rechte Terror Anfang der 80er, der seinen Höhepunkt im Oktoberfestattentat 1980 mit 13 Toten und 221 Verletzten hatte, ist das Resultat des Narrativs des rechten Einzeltäters. Nach dem Oktoberfestattentat legten sich die Ermittlungsbehörden schnell auf die These des psychisch erkrankten Einzeltäters fest und ignorierten alle Hinweise auf ein rechtes Netzwerk hinter dem Anschlag. Eine Verfahrensweise, die bis heute die Ermittlungsarbeit deutscher Polizeibehörden, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaften durchzieht. Auch die Verfahrensweise der Täter-Opfer-Umkehr, die auch bei den Ermittlungen zur NSU Mordserie stattfand, war bereits in den 80er Jahren festzustellen. So schlossen beispielsweise die ermittelnden Beamt*innen nach der Ermordung von Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin durch Neonazis im Dezember 1980 ein antisemitisches Tatmotiv trotz bekannter vorheriger Drohungen durch Neonazis aus und folgten eher dem Narrativ der kursierenden Gerüchte einer angeblichen Verstrickung Lewins in Aktivitäten des Israelischen Geheimdienstes oder Mutmaßungen eines Anschlags orthodoxer Juden*Jüdinnen auf Grund Lewins liberaler Partnerschaft mit einer Nichtjüdin, obwohl es für beides keine belastbaren Hinweise gab. Diese Ermittlungspraxis hat also eine strukturelle Kontinuität und zeigte sich beispielsweise auch im Fall des NSU. Hier wurde ein rechter Hintergrund der Morde lange Zeit negiert, rassistische Vorurteile wurden zur Ermittlungsdoktrin und jegliche Verbindungen des NSU zu Geheimdiensten und Polizei wurden vertuscht. Angehörige der Ermordeten wurden über Jahre verdächtigt und teilweise versucht, mit erfundenen Affären der Getöteten unter Druck gesetzt zu werden. Selbst nach dem Prozess wird der NSU als Terrorzelle eines Trios behandelt, anstatt wahrzunehmen, dass der NSU ein breites Netzwerk von Unterstützer*innen darstellt. (für mehr Informationen: www.nsu-watch.info) Dass Akten und Informationen von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt zum NSU und zum Oktoberfestattentat weiter unter Verschluss sind, obwohl sie zur Aufklärung beitragen könnten, zeigt einmal mehr die Verstrickungen staatlicher Behörden in rechten Terror. Die Liste dieser Verstrickungen ist lang und kann hier bei weitem nicht gänzlich ausgeführt werden. Sie reicht von der Bundeswehr, speziell dem KSK, über die Polizei und Geheimdienste bis in einige Staatsanwaltschaften und die Justiz.
 
Was hat dies mit den Nazis und dem Naziaufmarsch in Remagen zu tun? 
Neonazis agieren immer in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext. Dort ist zum einen die konsequente Verdrängung von Naziumtrieben in der Gesellschaft zu nennen. In diesem Zustand konnte eine Nazistruktur wie das ABM ohne zivilgesellschaftliche Intervention wachsen und sich organisieren. Der Naziaufmarsch in Remagen und die neonazistischen Angriffe wurden versucht zu ignorieren und nicht zuletzt auch durch Polizei und Verfassungsschutz verharmlost. An die Verharmlosung von Naziverbrechen schließen auch die Nazis mit ihrem Geschichtrevisionismus an, mit dem Ziel, den NS zu verherrlichen und somit wieder anschlussfähig zu machen. Dies unterscheidet neonazistischen Revisionismus vom politisch anders motivierten Revisionismus der sogenannten politischen Mitte, der vor allem zum Ziel hat, das Ansehen Deutschlands zu schonen und nichtstaatlichenAntifaschismus zu unterbinden. In Remagen verharmlosten Polizei und VS aber nicht nur die rechten Taten und Täter*innen, sie machten auch alternative Jugendliche aus und um Remagen, die sich gegen die Nazistrukturen organisierten, zum größeren Problem und folgten so dem beschriebenen problematischen Ansatz der Täter-Oper-Umkehr.
 
Antifaschismus, ob linksradikal oder bürgerlich, heißt daher nicht nur, sich den Nazis in Remagen oder anderswo entgegenzustellen, sondern auch ihre Netzwerke in Polizei, Justiz, Geheimdiensten und überall aufzubrechen. Das ist kein Angriff auf den Rechtsstaat, sondern Erhaltung dessen in vielen Fällen sogar erst dessen Herstellung.
 
Wir fordern:
Unabhängige Untersuchung rassistischer Strukturen in der Polizei von Außen – nicht durch die Polizei!
Aufklärung jeglicher Beteiligung staatlicher Institutionen an rechten Terrornetzwerken!
Die Öffnung und Herausgabe aller dazu notwendiger Akten & Informationen!
Auflösung aller öffentlich unkontrollierbaren Geheimdienste und Sondereinheiten wie dem KSK!
 

Kommt im November nach Remagen & demonstriert mit uns gegen Naziaufmarsch, Opfermythos und rechte Netzwerke in Polizei, Justiz & Geheimdiensten!